Die Homöopathie versteht sich als ganzheitliche Therapiemethode, das heißt sie setzt nicht bei den einzelnen Symptomen einer Erkrankung an, sondern erfasst den ganzen Menschen. Sie beruht auf drei Grundpfeilern: der Ähnlichkeitsregel, dem Arzneimittelbild und der Potenzierung der Substanzen.

In der Homöopathie geht man davon aus, dass eine Krankheit, die sich in bestimmten Beschwerden äußert, durch ein Mittel heilbar ist, das beim Gesunden ähnliche Symptome hervorruft. Die verabreichten Substanzen sind sehr stark verdünnt. Der Homöopath wählt sie für jeden Menschen individuell nach einer umfassenden Befragung zur Vorgeschichte der Krankheit (Anamnese) aus.

Die Verdünnung der Substanzen bei der Homöopathie ist teilweise so stark, dass – chemisch gesehen – in der Lösung kein Molekül der ursprünglichen Wirksubstanz mehr vorhanden ist.

Die Homöopathie (griech. homoios = gleichartig, ähnlich; pathos = Leiden) geht davon aus, dass bei Erkrankungen auftretende Symptome nicht Ausdruck der Krankheit sind, sondern Selbstheilungsversuche des Körpers. Ein homöopathisches Medikament soll diese nicht unterdrücken, sondern leicht verstärken, um somit auch die Regenerationsbemühungen des Organismus stärker zu fördern und das Abwehrsystem zu kräftigen. Bei der Einnahme von homöopathischen Heilmitteln sollen sich deshalb anfangs die Beschwerden verschlimmern können.

Samuel Hahnemann (1755-1843) begründete die Homöopathie Ende des 18. Jahrhunderts. Sie ist nicht mit der Phytotherapie (Pflanzenheilkunde) zu verwechseln: Bei der Herstellung homöopathisch wirkender Arzneimittel finden zwar pflanzliche Wirkstoffe Verwendung, aber auch tierische und mineralische Substanzen. Während in der Phytotherapie Pflanzenextrakte vergleichsweise hoch dosiert sind, verdünnt der Homöopath sie so stark, dass die Ursubstanz auf chemischem Weg kaum bis gar nicht mehr nachweisbar ist.

Anders als bei der Phytotherapie ermittelt man in der Homöopathie die zur Behandlung einer Erkrankung geeigneten Arzneimittel nicht nach einem kausalen (d.h. die Ursache betreffenden) Prinzip, sondern nach einem phänomenologischen – der sogenannten Ähnlichkeitsregel (similia similibus curentur).